Als unabhängiges Architekturbüro bieten wir Planungsleistungen in den Bereichen Wohnungs- und Gewerbebau, Bauen im Bestand sowie in den Sondergebieten Denkmalschutz und Brandschutz an.

Zusammen mit unseren Kunden erarbeiten wir tragfähige und nachhaltige Lösungen. Dabei werden alle Leistungsphasen angeboten: Vom Entwurf über die konkrete Ausführungsplanung bis hin zur professionellen Bauleitung.  

1 Vorplanung:

Wir fassen für Sie alle Beratungsergebnisse zusammen, erarbeiten ein Planungskonzept, untersuchen alternative Lösungsmöglichkeiten und machen dazu die ersten Skizzen. Diese zeigen die Lage des Baukörpers auf dem Grundstück, die Grundrisse, die Außendimensionen und geben Aufschluss über Zufahrten, die Nachbarbebauung und Höhenentwicklung. Details spielen noch keine Rolle. Es geht um die grundsätzliche Klärung der Gestaltung und Funktion, um Fragen der Bautechnik und Bauphysik, um Wirtschaftlichkeit, Energieversorgung und Ökologie. Außerdem nehmen wir eine Kostenschätzung vor (nach DIN 276) und führen erste Vorverhandlungen mit Behörden. Ein Terminplan wird erstellt.

2 Grundlagenermittlung:

Zusammen mit Ihnen klären wir die Aufgabenstellung, besprechen den gesamten Leistungsumfang und legen ein Raumprogramm fest, sowie die Nutzungsanforderungen, die Bauqualitäten, das Kostenbudget und die Termine.

3 Entwurfsplanung:

Haben Sie sich für einen Entwurf entschieden, arbeiten wir ihn stufenweise für Sie aus. Wir integrieren die Beiträge der Fachingenieure, wie Tragwerksplaner oder Heizungsingenieure und legen Ihnen schließlich die vollständigen Entwurfszeichnungen mit der Objektbeschreibung vor. Änderungen sind in diesem Stadium noch einfach. Jetzt fertigen wir Ihnen eine Kostenberechnung nach DIN 276 an. Der Terminplan wird fortgeschrieben.

4 Genehmigungsplanung:

Bevor ein Bau beginnt, muss zunächst das Baurechtsamt den Plan genehmigen. Wir planen konform zu den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften des Baurechts, den besonderen Prüfungsverfahren und des Nachbarschaftsrechts. Wir informieren über eventuelle Zuschüsse und wie man erfolgreich etwaige Befreiungen beantragt. Wir erarbeiten alle für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen und reichen sie bei den Behörden ein.

5 Ausführungsplanung:

Hat die Baubehörde die Baufreigabe erteilt, müssen Bauunternehmen, Handwerker, Techniker, Sonderfachleute und Fachfirmen wissen, was zu tun ist. Dafür erarbeiten wir detaillierte Ausführungs- Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab von 1:5 bis 1:50.

6 Vorbereitung der Vergabe:

Wir stellen genaue Leistungsverzeichnisse auf und koordinieren die Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten. Es wird ein Vergabeterminplan erstellt.

7 Mitwirkung bei der Vergabe:

Wir holen für Sie Angebote von Firmen und Handwerkern ein. Wir prüfen und vergleichen diese nicht nur im Hinblick auf die Kosten, sondern auch auf die Qualität und Vollständigkeit der angebotenen Leistungen. Das billigste ist nicht immer das kostengünstigste Angebot. Wir beraten Sie bei der Entscheidung und Auftragsvergabe. Auftraggeber ist der Bauherr. Alle Angebote, zusammen mit Honoraren und sonstigen Gebühren, stellen wir nach DIN 276 in einem Kostenanschlag zusammen. Dieser Kostenanschlag dient Ihnen bei der Durchführung zur Kostenkontrolle.

8 Objektüberwachung/Bauüberwachung:

Wir koordinieren und kontrollieren alle bauausführenden Firmen und Handwerker auf der Baustelle. Wir sorgen für die Einhaltung des Terminplans und achten darauf, dass die Arbeiten vollständig und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Wir stellen den jeweiligen Leistungsstand bei Zahlungen fest und sorgen für die fristgerechte Abnahme der einzelnen Baustufen. Bei etwaig festgestellten Mängeln überwachen wir deren Beseitigung. Es erfolgt eine systematische Dokumentation.

9 Objektbetreuung und Dokumentation:

Ist das Haus fertig und der Schlüssel an den Bauherrn übergeben, erstellen wir wiederum nach DIN 276 die Baukostenabrechnung, die auch als Grundlage für Banken, Bausparkassen und das Finanzamt dient. Wir dokumentieren das Ergebnis und sorgen bei etwaigen Mängeln für die Gewährleistung seitens der Firmen. Für spätere Instandhaltung und Instandsetzung sowie bei etwaigen Modernisierungen und Umbauten sind wir weiterhin der Ansprechpartner für Sie.

* In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sind diese neun Leistungsphasen für Planung, Vergabe und Objektüberwachung von Gebäuden und Innenräumen beschrieben (§ 34 HOAI, Anlage 10). Sie können einzeln oder komplett vereinbart werden. Alle Phasen ergeben zusammen 100 Prozent der Architektenleistung.



Kontakt

Siemer Ledoux Architekten

Eichelsheimer Straße 51

68163 Mannheim

 

mail@siemerledoux.de

 +49 621 81902117